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Beitrag vom 21.03.2005
Neonazi-Band von BGH als kriminell eingestuft
Sarah Ross
Am 10 März 2005 wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs zum ersten Mal die rechtsextremistische Musikgruppe "Landser" juristisch als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Die Musikgruppe "Landser" produzierte bis zu ihrer Verhaftung im Jahr 2001 Lieder mit überwiegend rechtsradikalen, nationalsozialistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalten, die geheim in der rechten Szene vertrieben wurden. Das Kammergericht Berlin verurteilte daher am 10. März 2005 den angeklagten Bandleader der Gruppe "Landser" unter anderem als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung sowie wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Während die beiden mitangeklagten Bandmitglieder ihre Verurteilung zu Bewährungsstrafen annahmen, hat der Hauptangeklagte Revision eingelegt.
Der BGH hat dieses Rechtsmittel mit diesem Urteil jedoch im Wesentlichen verworfen. Lediglich die Verurteilung wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten entfiel, da es an tragfähigen Feststellungen fehlte. Auf die Strafe hatte dies aber keine Auswirkung.
Viele rechtsextreme Parteikader arbeiten strategisch mit Musikbands zusammen, um ihre Nazi-Ideologien unter Minderjährigen zu verbreiten. Nicht selten werden CDs an SchülerInnen verteilt, die neben der Musik auch die Kontaktmöglichkeiten zu einschlägigen Parteigruppen erhalten. Diese Musik dient nicht nur als Propagandamittel, sondern führt auch dazu, dass sich rechtsextremistische Schläger durch die aggressiven Liedtexte zu Gewalttaten motiviert fühlen, wie es vom Bundesgerichtshof festgestellt wurde.
Mit dieser Entscheidung des BGH wird erstmals klar herausgestellt, dass rechtsextremistische Musik für Jugendliche oft der erste Schritt in die rechtsextreme Szene ist. Denn was zunächst als argloser Zeitvertreib erscheint, ist ein Medium zur Verbreitung von neofaschistischem Gedankengut.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollte jedoch nicht nur als ein Urteil gegen rechtsextremistische Musik verstanden werden, sondern auch als ein
Appell an öffentliche VerantwortungsträgerInnen, wie PolitikerInnen, LehrerInnen, JugendclubleiterInnen und Eltern: Sie sollen sich dieser Problematik bewusst werden und besonders aufmerksam die Entwicklung in den rechtsradikalen Musikszenen beobachten. Es gilt nicht nur für eine bessere Aufklärung bezüglich der Gefahren, die diese Musik mit sich bringt, zu sorgen, sondern auch dafür, dass Kindern und Jugendlichen ein Musik- und Freizeitangebot zu Verfügung gestellt wird, das ihnen die Möglichkeit gibt, beim Aufbau einer demokratischen Gegenkultur zu helfen.
Weitere Informationen unter:www.bundesgerichtshof.de